Sie möchten einen Hinweis (nach Hinweisgeberschutzgesetz) bezüglich dem Unternehmen in dem Sie arbeiten abgeben?
Bitte füllen Sie das Formular möglichst detailliert aus.
Wir danken Ihnen für den Hinweis und Ihr Vertrauen.
Sie können den Hinweis mit Angabe der firmeneigenen Hinweisnummer und Firmenname auf einem der folgenden Wege geben. Sie sind dabei nicht verpflichtet Ihren eigenen Namen zu nennen, können den Hinweis also anonym abgeben.
Hinweise sind nach Hinweisgeberschutzgesetz strafrechtlich relevante Sachverhalte.
Dies ist KEIN betrieblicher „Kummerkasten“!
Bitte beachten Sie dabei, dass bei E-Mails Ihre E-Mail-Adresse, welche evtl. Ihren Namen enthält, an uns (nicht Ihren Arbeitgeber) übermittelt wird. E-Mail-Adressen werden von uns weder weiterverarbeitet noch weitergegeben.
Sollten Sie eine Bestätigung des Eingangs wünschen, brauchen wir eine Möglichkeit Sie zu kontaktieren. Ihre persönlichen Daten werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt und Ihre Identität bleibt geheim.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben und müssen ausgefüllt werden.
Hinweis zur Datenverarbeitung in unserem Kontaktformular: Wir verarbeiten vorvertraglich automatisch Ihre Daten gem. § 6 Abs. 1 S 1. lit. b DSGVO. Mehr erfahren Sie in unseren Datenschutzhinweisen.