Wohin mit meinem Testament?

Immer wieder bekommen wir die Frage, wohin mit dem Testament?

Portraitbild der Autorin Nina Klein
7. September 2021
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Gebe ich es meinen Kindern, behalte ich es selber oder vertraue ich es der langjährigen Nachbarin an? Kann es in der Kanzlei verwahrt werden?

Wir empfehlen immer das Testament in amtliche Verwahrung zu geben. Zuständig ist das jeweilige Nachlassgericht am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes. Das Geben in die amtliche Verwahrung kostet eine einmalige Gebühr von ca. 80€. Geld, das gut angelegt ist. Denn wer versichert Ihnen, dass die Nachbarin an das Testament denkt, oder es bei Ihnen daheim wirklich gefunden wird. Auch wir als Kanzlei bekommen vielleicht lange von dem Versterben nichts mit. Beim Nachlassgericht wird immer angefragt, ob eine letztwillige Verfügung hinterlegt wurde. Hier können Sie als einzige Möglichkeit ganz sicher sein, dass Ihre Wünsche über Ihr Eigentum auch wirklich Gehört und umgesetzt werden.

Sie möchten ein Testament erstellen und es in die Verwahrung geben, wissen aber nicht so recht wie?

Wir helfen Ihnen gern. Sprechen Sie uns an!

Ihre Unternehmerwerte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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Über die Autorin

Nina Klein