In einer Patientenverfügung können Sie Ihre Behandlungswünsche im konkreten Gesundheitszustand angeben. Dies ist besonders dann für Ärzte und Angehörige interessant, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihre Behandlungswünsche zu äußern, z.B. durch einen Unfall.
Welche Behandlungen wünschen Sie? Sind Sie z.B. mit Wiederbelebung und künstlicher Beatmung einverstanden?
Auch das schlimmste Szenario können Sie dort durchdenken und Regelungen treffen, wie z.B. wo möchte ich versterben? Wer soll in diesem Moment bei mir sein?
Kein Thema mit dem man sich gern beschäftigt, aber dies ist die Möglichkeit Ihre Wünsche zu äußern, wenn Sie es eigentlich nicht mehr können, um Ihr Recht auf Selbstbestimmung zu wahren.
Sie wissen nicht wie man eine Patientenverfügung verfasst, sind sich unsicher über Umfang, Art und Weise und verstehen vielleicht auch das eine oder andere zu diesem Thema nicht?
Wir helfen Ihnen gern, sprechen Sie uns an!
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