Der Brötchenkauf

Wissen Sie, dass Sie täglich Jura praktizieren ohne es zu merken?

Portraitbild der Autorin Nina Klein
7. September 2021
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Das fängt beim Kauf von Brötchen beim Bäcker an. Nach dem Kauf liegen drei Rechtsgeschäfte und sechs Willenserklärungen vor. Glauben Sie nicht?

Der Kaufvertrag das Brötchen gegen Geld zu erwerben ist das erste Rechtsgeschäft mit den ersten zwei Willenserklärungen „ich möchte Brötchen kaufen“ und „ich bin einverstanden und verkaufe Ihnen die Brötchen“.

Die Verkäuferin gibt Ihnen das Brötchen und verschafft Ihnen Besitz und Eigentum und schon wieder ist ein Rechtsgeschäft geschlossen und zwei Willenserklärungen abgegeben worden „ich biete dir Übergabe und Eigentum am Brötchen an“ und Sie nehmen es an.

Jetzt wird das Brötchen bezahlt. Auch hier wird wieder Besitz und Eigentum am Geldstück durch Sie angeboten, die Verkäuferin nimmt dies an.

Und schon haben wir drei Rechtsgeschäfte und sechs Willenserklärungen.

Sie dürfen sich nun gern selbst ausmalen, was passiert, wenn mehrere Brötchen gekauft werden und diese mit 1 Cent Münzen bezahlt werden…

Sie brauchen rechtliche Unterstützung? Sprechen Sie uns an!

Ihre Unternehmerwerte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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Über die Autorin

Nina Klein