Weltfrauentag am 08. März

(1910 ins Leben gerufen durch die deutsche Sozialistin Clara Zetkin)

Portraitbild der Autorin Nina Klein
3. März 2022
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Der 08. März steht für den Weltfrauentag und soll auf die Entwicklung der Rechte der Frau aufmerksam machen. Noch immer sind weltweit Frauen nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet, wie Männer. In vielen Ländern herrscht auch heute noch Unterdrückung und Rechtlosigkeit.

In Deutschland hat sich in den letzten 100 Jahren diesbezüglich viel getan. Es wird sich aktiv durch die Bundesregierung und verschiedenen Institutionen für die Gleichberechtigung von Mann und Frau eingesetzt. Dies ist im Grundgesetz als Grundrecht verankert.

Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz besagt:“ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

 

Was hat sich in der Entwicklung getan?

Frauen dürfen seit dem Jahr 1918 an Wahlen teilnehmen. Dies war ihnen vorher nicht gestattet. Sie durften nun sowohl selber wählen als auch sich zur Wahl aufstellen lassen.

Während des 2. Weltkrieges von 1933-1945 wurde den Frauen das Wahlrecht aberkannt. Ein gewaltiger Rückschritt in der Entwicklung des Staates.

Bis 1958, der Einführung des Gesetzes zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, hatte der Mann in allen Eheangelegenheiten das letzte Wort. Ein eigenes Konto oder eigenes Geld verdienen war ohne die Zustimmung des Mannes nicht möglich. Ab 1958 durften Frauen selbst über ihren Lohn und die Ausgaben entscheiden und ein eigenes Konto eröffnen und führen.

Auch Arbeitsverhältnisse darf die Frau ohne die Einwilligung des Mannes seitdem eingehen. Gefiel es dem Ehemann nicht, dass seine Frau arbeitet oder die jeweilige Tätigkeit nicht, konnte er das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen.

Trotz der positiven Entwicklung im Jahr 1958 gab es eine Einschränkung bis zur Reform im Jahr 1977. Die Frau durfte nur dann eine Arbeitsstelle annehmen, wenn diese mit ihren Aufgaben und Pflichten aus Ehe und Familie vereinbar war. Die Kindererziehung und die Führung des Haushalts waren klar der Frau zugeteilt.

Seit 1980 soll ein Gesetz die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit von Mann und Frau sichern. Dies ist jedoch auch heutzutage oft noch nicht der Fall. Auch die Einführung des Entgelttransparenzgesetzes konnte dem nur wenig entgegenwirken. Hier ist in der Entwicklung noch Luft nach oben.

Auch sind Frauen in Führungspositionen in der heutigen Zeit immer noch eine Rarität. Zu stark ist der Vorbehalt gegenüber Frauen bzgl. ihrer Durchsetzungskraft, Stärke und der Tatsache, dass sie durch das Gründen einer Familie für einen gewissen Zeitraum im Unternehmen ausfallen.

Gerade im letzten Punkt wird die Position der Frau im Arbeitsleben durch das Mutterschutzgesetz, welches vor kurzem seinen 70. Geburtstag feierte, gestärkt. Durch das Mutterschutzgesetz (am 06. Februar 1952 in Kraft getreten) wird der Frau nicht nur der Mutterschutz von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt, sondern auch die finanzielle Angst in dieser Zeit genommen. Auch besteht für werdende Mütter ein besonderer Kündigungsschutz und arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, wie z.B. die Möglichkeit zu regelmäßigen Arbeitspausen und das Verbot der Nachtarbeit, gegenüber dem Arbeitgeber. Auch darf die Frau im Einstellungsgespräch aktiv lügen und die, eigentlich nicht erlaubte Frage, des Arbeitgebers nach einer bestehenden Schwangerschaft wahrheitswidrig mit „Nein“ beantworten. Tritt sie das Arbeitsverhältnis daraufhin an und teilt die Schwangerschaft mit, gilt mit sofortiger Wirkung das Mutterschutzgesetz.

 

Auch wenn sich bei uns in der Bundesrepublik viel in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu dem Thema Gleichberechtigung und Stärkung der Position der Frau verändert hat, so haben viele Frauen in anderen Teilen der Welt dieses Glück der Unterstützung nicht.

Für uns ein Grund mehr, an diesem Tag auf das Thema aufmerksam zu machen.

Ihre Unternehmerwerte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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Über die Autorin

Nina Klein